Sie haben Ihre Schulden beglichen, die Betreibungen sind bezahlt, und trotzdem lehnt die Bank Ihren Kreditantrag ab? Das ist in der Schweiz häufig. Eine Betreibung verschwindet nicht automatisch aus dem Register, nur weil die Forderung bezahlt ist. Wer versteht, wie der Betreibungsregisterauszug funktioniert, kann die eigene Ausgangslage aber oft verbessern.
Diese Seite erklärt, wie lange bezahlte Betreibungen sichtbar bleiben, wie Sie eine Betreibung löschen oder nicht mehr bekanntgeben lassen können und wie Kreditgeber einen „sauberen“ Auszug bewerten. Mini-pret.com vergibt keine Kredite und vermittelt keine Anbieter.
Was im Betreibungsregister steht
Jedes Betreibungsamt führt ein Register über die Betreibungen gegen Personen mit Wohnsitz in seinem Kreis. Gegen eine Gebühr erhalten Sie einen Betreibungsregisterauszug, den Vermieter und Kreditgeber regelmässig verlangen. Dritte erhalten Auskunft nur, wenn sie ein Interesse glaubhaft machen. Nach dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) bleibt eine Betreibung grundsätzlich während fünf Jahren nach Abschluss des Verfahrens einsehbar. Wer in dieser Zeit umgezogen ist, sollte auch beim früheren Betreibungsamt einen Auszug bestellen, denn jedes Amt kennt nur seine eigenen Einträge.
„Bezahlt“ ist nicht „gelöscht“
Wird eine Forderung über das Betreibungsamt bezahlt, vermerkt das Amt die Zahlung. Haben Sie direkt an den Gläubiger bezahlt, erscheint die Betreibung oft weiterhin ohne diesen Vermerk. Für Kreditgeber macht das einen Unterschied, doch auch eine als bezahlt markierte Betreibung bleibt sichtbar. Sie zeigt, dass es in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten gab.
Wege zu einem saubereren Auszug
Rückzug durch den Gläubiger
Zieht der Gläubiger die Betreibung zurück, gibt das Betreibungsamt sie Dritten nicht mehr bekannt. Bitten Sie bei jeder Zahlung ausdrücklich darum und lassen Sie sich den Rückzug schriftlich bestätigen. Viele Gläubiger, etwa Inkassobüros, stimmen nach vollständiger Zahlung zu. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
Gesuch um Nichtbekanntgabe
Haben Sie gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben und der Gläubiger hat danach nichts unternommen, können Sie nach einer gesetzlichen Wartefrist beim Betreibungsamt beantragen, die Betreibung Dritten nicht mehr mitzuteilen. Das Amt gibt dem Gläubiger Gelegenheit, nachzuweisen, dass er ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat. Erbringt er diesen Nachweis nicht, wird die Betreibung nicht mehr bekanntgegeben.
Ungerechtfertigte Betreibungen
Wurde eine Betreibung durch ein Gericht aufgehoben oder als ungerechtfertigt erklärt, darf sie ebenfalls nicht mehr an Dritte weitergegeben werden. Bewahren Sie die entsprechenden Urteile auf.
Verlustscheine und ZEK: was sonst noch zählt
Konnte eine Forderung in der Pfändung nicht gedeckt werden, stellt das Betreibungsamt einen Verlustschein aus. Er bleibt lange gültig und wird von Kreditgebern sehr negativ bewertet. Wer einen Verlustschein zurückkauft oder begleicht, sollte sich das quittieren lassen und die Löschung beim Amt veranlassen. Unabhängig vom Betreibungsregister führen Kreditgeber Daten bei der ZEK und der IKO. Ein bereinigter Betreibungsauszug ändert einen ZEK-Eintrag nicht; mehr dazu im Beitrag zum ZEK-Eintrag und Kleinkredit.
Wie Kreditgeber bezahlte Betreibungen sehen
Das Konsumkreditgesetz schreibt eine Kreditfähigkeitsprüfung vor; wie stark ein Kreditgeber vergangene Betreibungen gewichtet, entscheidet er selbst. Einzelne, alte und bezahlte Betreibungen wiegen meist weniger schwer als mehrere neue oder offene. Ein stabiles Einkommen, keine weiteren Schulden und eine nachvollziehbare Erklärung helfen. Eine Zusage gibt es trotzdem nicht.
Wenn Sie ein Angebot erhalten, vergleichen Sie den effektiven Jahreszins und die Gesamtkosten. Der Bundesrat legt einen Höchstzinssatz fest, und Sie können innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Nehmen Sie nur auf, was Sie wirklich brauchen: Eine neue Betreibung würde den mühsam bereinigten Auszug sofort wieder belasten.
Den Antrag gut vorbereiten
Wer nach einer Sanierung wieder einen Kredit beantragt, sollte das nicht überstürzen. Ein sorgfältig vorbereitetes Dossier zeigt dem Kreditgeber, dass die schwierige Phase abgeschlossen ist:
- Aktuelle Auszüge beilegen: Bestellen Sie Ihren Betreibungsauszug selbst, damit Sie wissen, was der Kreditgeber sehen wird, und keine Überraschungen erleben.
- Belege für Zahlungen: Quittungen und Rückzugsbestätigungen erklären bezahlte Einträge besser als jede mündliche Aussage.
- Stabile Situation dokumentieren: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag, mehrere Monate ohne Rückstände bei Miete und Krankenkasse sowie ein ausgeglichenes Konto wirken überzeugend.
- Nicht bei vielen Anbietern gleichzeitig anfragen: Jede Kreditanfrage kann bei der ZEK vermerkt werden. Mehrere Ablehnungen in kurzer Zeit verschlechtern die nächste Prüfung.
- Kleinen Betrag wählen: Je tiefer der Kredit und je kürzer die Laufzeit, desto eher passt er in die gesetzliche Kreditfähigkeitsprüfung.
Fragen Sie sich ehrlich, ob die Anschaffung warten kann. Wer ein, zwei Jahre ohne neue Betreibungen durchhält, hat danach meist deutlich bessere Karten.
Alternativen und Unterstützung
- Abwarten und sparen: Jedes Jahr ohne neue Betreibung verbessert Ihre Lage; ein Notgroschen ersetzt oft den Kredit.
- Schuldenberatung: Fachstellen von Schuldenberatung Schweiz oder Caritas helfen auch nach der Sanierung beim Budget.
- Ratenzahlung direkt mit Zahnarzt, Garage oder Steueramt.
- Hilfe aus dem Umfeld, schriftlich festgehalten.
Warnsignale
- Angebote, die „Löschung aller Betreibungen“ gegen Gebühr versprechen;
- Kredite „trotz Betreibungen, ohne Prüfung“;
- Vorauszahlungen für Dossier, Versicherung oder Notar;
- Kontakt über soziale Netzwerke oder Messenger.
Check-Liste
- Aktuelle Betreibungsauszüge aller Wohnorte der letzten fünf Jahre bestellt
- Bei bezahlten Forderungen den Rückzug beim Gläubiger angefragt
- Gesuch um Nichtbekanntgabe geprüft, wo Rechtsvorschlag erhoben wurde
- Quittungen und Rückzugsbestätigungen gesammelt
- Verlustscheine erfasst und Rückkauf geplant
- Budget ohne neue Schulden erstellt
Wer nach einer Sanierung mit wenig Geld auskommen muss, findet weitere Hinweise im Beitrag zum Kredit mit kleinem Einkommen in der Schweiz.
Angebote und Kreditgeber im Vergleich
- Cembra Money Bank — zugelassener Anbieter von Konsumkrediten und Kleinkrediten.
- BANK-now — zugelassener Anbieter von Konsumkrediten und Kleinkrediten.
- Migros Bank — Bank mit Ratenkrediten und Privatkrediten; Effektivzins und Bedingungen vor Abschluss vergleichen.
- Dettes Conseils Suisse — kostenlose, anerkannte Schuldenberatung.
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