In Hotellerie und Gastronomie der Bergregionen, in Skischulen, auf Bauernhöfen, im Weinbau oder auf Baustellen arbeiten in der Schweiz viele Menschen saisonal. Während der Saison ist das Einkommen oft gut, in der Zwischensaison fällt es weg oder schrumpft auf ein Taggeld. Genau in diesen Monaten entsteht häufig der Wunsch nach einem kleinen Kredit.
Diese Seite erklärt, wie Kreditgeber saisonale Einkommen beurteilen, welche Rolle Aufenthaltsstatus und Arbeitslosenversicherung spielen und wie sich die Zwischensaison ohne teure Schulden überbrücken lässt. Mini-Pret.com ist ein unabhängiger Ratgeber und vergibt oder vermittelt keine Kredite.
Warum Saisonarbeit bei der Kreditprüfung schwierig ist
Das Konsumkreditgesetz (KKG) verlangt bei Krediten zwischen CHF 500 und CHF 80'000 eine Kreditfähigkeitsprüfung. Die Rückzahlung muss innert 36 Monaten möglich sein, ohne den nicht pfändbaren Teil des Einkommens zu beanspruchen. Bei einem saisonalen Arbeitsvertrag stellt sich sofort die Frage: Mit welchem Einkommen rechnet der Kreditgeber in den Monaten ohne Arbeit?
Viele Anbieter verlangen eine unbefristete, ungekündigte Anstellung oder ein Arbeitsverhältnis, das schon eine gewisse Zeit besteht. Ein auf vier oder fünf Monate befristeter Vertrag erfüllt diese Anforderungen oft nicht, auch wenn der Lohn in der Saison hoch ist. Einige Kreditgeber berücksichtigen ein über das ganze Jahr verteiltes Einkommen, wenn Lohnausweise mehrerer Jahre eine regelmässige Wiederanstellung beim gleichen Betrieb belegen.
Aufenthaltsstatus und Wohnsitz
Für ausländische Saisonarbeitende spielt die Bewilligung eine grosse Rolle. Kreditgeber verlangen in der Regel einen Wohnsitz in der Schweiz und je nach internen Richtlinien eine bestimmte Aufenthaltsbewilligung oder eine Mindestaufenthaltsdauer. Mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung oder als Grenzgängerin ist ein Schweizer Konsumkredit deshalb oft nicht erhältlich. Für Grenzgänger ist ein Kredit im Wohnsitzland meist naheliegender, dort gelten aber die Regeln des jeweiligen Landes.
Die Zwischensaison planen
Der wirksamste Schutz gegen Kreditbedarf ist eine Jahresplanung, die schon in der Hochsaison beginnt. Hilfreich ist diese Checkliste:
- Rechnen Sie Ihre Fixkosten für zwölf Monate zusammen: Miete, Krankenkasse, Telefon, Versicherungen, Steuern.
- Teilen Sie das gesamte Jahreseinkommen durch zwölf und leben Sie in der Saison von diesem Betrag.
- Legen Sie den Überschuss auf ein separates Sparkonto, das Sie nicht für den Alltag nutzen.
- Prüfen Sie, ob Kost und Logis vom Lohn abgezogen werden und was nach Saisonende an Wohnkosten anfällt.
- Klären Sie früh, ob Sie in der Zwischensaison Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben.
- Bitten Sie das Steueramt um angepasste Raten, wenn Sie quellenbesteuert sind oder Nachzahlungen erwarten.
Arbeitslosenversicherung zwischen zwei Saisons
Wer genügend Beitragszeit innerhalb der Rahmenfrist nachweist, kann sich in der Zwischensaison beim RAV anmelden und Taggelder beziehen. Wichtig ist eine rechtzeitige Anmeldung, idealerweise schon vor dem letzten Arbeitstag. Eine bereits zugesicherte Wiederanstellung für die nächste Saison kann die Beurteilung beeinflussen; lassen Sie sich beim RAV oder bei der Arbeitslosenkasse beraten. Ein Taggeld ersetzt nur einen Teil des versicherten Lohnes, weshalb die Lücke trotzdem geplant werden muss. Weitere Hinweise zum Bezug von Taggeldern finden Sie auf der Seite Kleinkredit für Arbeitslose.
Lohnvorschuss und andere Alternativen
Vorschuss beim Arbeitgeber
Das Obligationenrecht sieht vor, dass der Arbeitgeber in einer Notlage einen Vorschuss für bereits geleistete Arbeit gewähren muss, soweit ihm das zumutbar ist. In der Saison ist das oft die schnellste und günstigste Lösung, weil keine Zinsen anfallen. Halten Sie den Betrag und die Verrechnung mit dem nächsten Lohn schriftlich fest.
Ratenzahlung beim Gläubiger
Krankenkassen, Steuerämter und Vermieter sind bei frühzeitiger Kontaktaufnahme oft bereit, eine Zahlung zu staffeln. Erklären Sie die saisonale Situation und schlagen Sie einen konkreten Plan vor, der sich am Beginn der nächsten Saison orientiert.
Einmalige Hilfe
Bei echten Notlagen können der Sozialdienst der Wohngemeinde, Hilfswerke oder Stiftungen eine Überbrückung prüfen. Wer ganz allgemein mit einem knappen Budget lebt, findet weitere Ansätze auf der Seite zum Kredit bei geringem Einkommen.
Wenn ein Kredit in Frage kommt
Ist Ihr Einkommen über mehrere Jahre stabil und haben Sie ein ganzjähriges Arbeitsverhältnis oder eine feste Wiederanstellung, kann ein kleiner Kredit für eine notwendige Anschaffung möglich sein. Vergleichen Sie dann den effektiven Jahreszins, der Zinsen und Gebühren enthält, sowie den Gesamtbetrag. Der Bundesrat legt in der Verordnung zum KKG einen Höchstzinssatz fest. Wählen Sie eine Rate, die Sie auch in der Zwischensaison bezahlen können, nicht nur während der Hochsaison. Nach Vertragsunterzeichnung haben Sie 14 Tage Zeit für einen schriftlichen Widerruf.
Wer häufig zwischen verschiedenen Einsätzen wechselt, findet zusätzliche Informationen auf der Seite über Kredite bei Temporärstellen.
Steuern und Krankenkasse nicht vergessen
Viele Saisonarbeitende werden von Rechnungen überrascht, die erst nach Saisonende eintreffen. Bei Quellensteuer kann eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zu einer Nachzahlung oder einer Rückerstattung führen. Die Krankenkassenprämie läuft auch in Monaten ohne Lohn weiter, und je nach Kanton besteht Anspruch auf Prämienverbilligung. Wer die Schweiz nach der Saison verlässt, muss sich korrekt abmelden und die Versicherung ordentlich beenden, sonst laufen Forderungen weiter.
Warnsignale bei Angeboten für Saisonniers
Saisonarbeitende, besonders solche, die neu in der Schweiz sind, werden oft über soziale Netzwerke mit Kreditangeboten angesprochen. Seien Sie misstrauisch bei:
- Gebühren, die vor der Auszahlung verlangt werden;
- Angeboten «ohne Bewilligungskontrolle» oder «für alle Ausweise»;
- Kontakten über WhatsApp, Telegram oder Facebook;
- Aufforderungen, Ausweiskopien oder Bankzugangsdaten zu senden.
Kreditgeber ohne Banklizenz brauchen in der Schweiz eine Bewilligung des Kantons. Die FINMA führt eine Warnliste mit Firmen, die möglicherweise ohne Bewilligung tätig sind. Bei Unsicherheit hilft eine kantonale Schuldenberatung, die auch das Budget über das ganze Jahr mit Ihnen planen kann.
Angebote und Kreditgeber im Vergleich
- Cembra Money Bank — zugelassener Anbieter von Konsumkrediten und Kleinkrediten.
- BANK-now — zugelassener Anbieter von Konsumkrediten und Kleinkrediten.
- Migros Bank — Bank mit Ratenkrediten und Privatkrediten; Effektivzins und Bedingungen vor Abschluss vergleichen.
- Dettes Conseils Suisse — kostenlose, anerkannte Schuldenberatung.
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